Die ePA kommt ab dem 29.04.2025
Kurzfristig hat sich die Bundesregierung entschieden, die Testphase der ePA zu beenden und ab dem 29.04.2025 in allen Arztpraxen einzuführen. Wie sie sicher erfahren haben, gibt es bei dem System viele Stolpersteine und Unklarheiten, die bislang nicht vollständig ausgeräumt wurden. Wir möchten ihnen daher an dieser Stelle einige Informationen zur elektronischen Patient:innenakte (ePa) und der Handhabung in unserer Praxis geben.
Wer pflegt die elektronische Akte
Ihre elektronische Patient:innenakte wird ausschließlich durch die Patient:innen gepflegt.
Im Gegensatz zur Behandlungsdokumentation in unserer Praxis liegt die Daten-Hoheit und -Verantwortung der ePA bei den Patient:innen und der Krankenkasse und nicht bei den behandelnden Ärzt:innen.
Wir werden als Praxis die von uns erhobenen Befunde (in der Regel Laborergebnisse, Behandlungsdiagnosen, Medikamentenpläne) in die Akte hochladen und haben die Möglichkeit, die für ihre Behandlung notwendigen und durch sie legitimierten Befunde falls erforderlich einsehen.
Die Ergänzung von Fremdbefunden (Facharztberichten) findet durch uns nicht statt. Hierfür wenden sie sich bitte an den behandelnden Facharzt. Auch werden wir die Befunde in der Akte nicht ordnen, aktualisieren oder löschen.
Sehr wichtig ist, zu erwähnen, dass uns nicht automatisch alle ihre Befunde bekannt sind, obwohl sie in ihrer ePA verfügbar sind.
Automatisch gesichtet werden durch uns ausschließlich die Behandlungsberichte, die durch ihre Mitbehandlerin/ihren Mitbehandler direkt an uns gesendet werden.
Dies efolgt in der Regel aber nur, wenn sie bei diesen eine entsprechende Überweisung von uns vorlegen.
"Ich wollte doch gar keine Informationen in meiner Akte haben!"
Darüber entscheiden ausschließlich sie, und zwar durch Kommunikation mit ihrer Krankenkasse. Sobald ihre Akte aktiviert ist, ist die Nutzung für uns verpflichtend! Dies können sie unterbinden, indem sie der Nutzung der Akte bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Dies ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Wo bekomme ich weitere Informationen
Informationen zu der ePA erhalten sie telefonisch und online bei ihrer Versicherung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich beim Bundesministerium zu informieren.
Hier sehen sie darüber hinaus den Praxisaushang, in dem wir über die Nutzung der ePA in unserer Praxis informieren.
Schlussbemerkung
Wir möchten unsere Patient:innen darauf hinweisen, dass der Zeitpunkt der Einführung der ePA für unsere Praxis nicht freiwillig sondern verpflichtend ist, und wir daher mit dem uns zur Verfügung gestellten unausgereiften und komplizierten System arbeiten müssen.
Wir sind uns aber sicher, das wir uns gemeinsam mit ihnen und mit etwas Eingewöhnungszeit, allseitiger Geduld und Rücksichtnahme schnell an die neue Situation anpassen werden.
Ihr Team der Praxis Kirchviertel