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Häufige Fragen (FAQ)

An dieser Stelle möchten wir ihnen weitere Informationen über unsere Praxis geben, die ihnen schnell weiter helfen sollen.

Dazu finden sie hier eine Übersicht der häufig aufkommenden Fragen in Form einer FAQ. ​

  • Wie werde ich Patient:in in der Praxis?
    Haben sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns aufgrund der Vielzahl der Anfragen bei der Aufnahme von Neupatient:innen primär darauf konzentrieren, Patient:innen zu versorgen, die bisher keinen Hausarzt haben oder neu hinzugezogen sind. Sie können als Neupatient:in einen Termin sowohl per Telefon als auch persönlich vereinbaren. Bitte bringen sie für ihren Ersttermin den ausgefüllten Anamnesebogen, den sie auf unserer Seite herunterladen können, wichtige Vorbefunde, ihren Impfausweis und ihre Versicherungskarte mit.
  • Ist es möglich, heute einen Termin zu bekommen?
    ja, das ist möglich. An unseren Öffnungstagen bieten wir allen Patient:innen, auch denen, die bisher nicht in unserer Praxis bekannt sind, die Möglichkeit, in unserer täglichen Akutsprechstunde vorstellig zu werden. Termine hierzu können sie sowohl über unsere Online Terminvergabe TERMED als auch telefonisch vereinbaren. Im Ausnahmefall ist auch eine Vorstellung zu den angegebenen Zeiten der Akutsprechstunde ohne vorherige Anmeldung möglich. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass es aufgrund dieses Services zu Wartezeiten kommen kann und das wir in der Akutsprechstunde nur ihr akutes medizinisches Problem behandeln können.
  • Was soll ich tun, wenn kein für mich passender Termin in der Online-Buchung der Praxis Kirchviertel verfügbar ist?
    Wenn in der Online-Buchung kein Termin verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, direkt telefonisch oder persönlich in der Praxis einen Termin zu vereinbaren. Unsere hausärztliche Praxis möchte sicherstellen, dass jeder unserer Patient:innen die benötigte Versorgung erhält. Sie können uns während unserer Öffnungszeiten anrufen oder direkt in unserer Praxis in Bochum Wiemelhausen vorbeikommen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um einen passenden Termin für Sie zu finden.
  • Keiner geht ans Telefon. Und nun?
    Aufgrund der Fülle der Anrufe ist es uns oft nicht möglich, alle Telefonanfragen zu beantworten. Die unkomplizierteste Möglichkeit ist, persönlich in unserer Praxis im Kirchviertel vorstellig zu werden. Bei akuten Beschwerden ist täglich die Vorstellung in unserer Akutsprechstunde, im Ausnahmefall auch ohne vorherige Anmeldung, möglich. Für Medikamentenbestellungen nutzen sie bitte unser Web-Formular auf unserer Homepage. Des weiteren ist es auch möglich, über einen TERMED-Account Anfragen an uns zu stellen. Die Funktion der App haben wir hier beschrieben. Hierfür erstellen sie ein Konto oder laden sich die entsprechende App für ihr System, suchen ihre Ärztin/ihren Arzt und klicken auf "Anfrage".
  • Wie bekomme ich eine telefonische AU?
    Sie haben die Möglichkeit, sich bei Atemwegsinfekten bis zu drei Tage telefonisch krank schreiben zu lassen. Hierfür ist ein direkter telefonischer Kontakt mit unserem Personal oder einem Arzt/einer Ärztin notwendig. Für AU-Verlängerungen ist dann eine Vorstellung in der Praxis erforderlich. Eine telefonische AU wird nur in begründeten Fällen ausgestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine telefonische AU! Sollte sich die Erkrankungssituation als telefonisch nicht einschätzbar herausstellen, werden sie einen Termin in unserer Akutsprechstunde erhalten.
  • Was passiert mit meiner elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nachdem sie in der Praxis ausgestellt wurde?
    Nachdem ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Praxis Kirchviertel ausgestellt wurde, wird sie digital an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Dies geschieht, um den Prozess für unsere Patienten so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten. Sie müssen sich keine Sorgen mehr über den papierbasierten Versand machen, da alles elektronisch und sicher abgewickelt wird. Innerhalb der gesetzlichen Fristen wird auch Ihr Arbeitgeber automatisch über Ihre Krankschreibung von der Krankenkasse informiert, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Die Digitalisierung dieses Prozesses spart Zeit und vereinfacht die Nachverfolgung für alle Beteiligten. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
  • Kann in der Hausarztpraxis eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem anderen Arzt verlängern?
    Ja, wir können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem anderen Arzt verlängern, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es ist in der Regel erforderlich, dass sie weiterhin krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und dies durch eine Untersuchung durch unsere Untersuchung bestätigt wird. Bringen Sie bitte alle relevanten medizinischen Unterlagen und die ursprüngliche AU-Bescheinigung mit zu Ihrem Termin, damit wir eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir in der Praxis Kirchviertel in Bochum Wiemelhausen bietet umfassende hausärztliche Versorgung, sodass wir bestrebt sind, Ihnen eine kontinuierliche und verlässliche medizinische Betreuung zu bieten.
  • Kann ich in der Praxis Kirchviertel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rückwirkend ausstellen lassen?
    Ja, wir können wir unter bestimmten Umständen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rückwirkend ausstellen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und in keinem Fall länger als 3 Kalendertage rückwirkend. Dies erfordert, dass Sie zeitnah und innerhalb dieser Frist bei uns vorstellig werden und eine nachvollziehbare Begründung vorlegen können. Eine genaue Prüfung durch einen unserer Ärzte ist dabei notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin und bringen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen mit, damit wir Ihre Situation umfassend beurteilen können. Beachten Sie, dass es gesetzliche Vorschriften und Beschränkungen gibt, die wir einhalten müssen, um eine rückwirkende AU ausstellen zu können.
  • Wie komme ich am schnellsten an meine Medikamente?
    Sofern wir die benötigten Medikamente bereits in unserer Praxis verordnet haben, können sie sowohl unsere Online-Bestellformular nutzen, als auch über unsere TERMED-App eine Medikamentenanfrage starten. Eine telefonische Rezeptbestellung ist möglich. Bitte nutzen sie aber zur Bestellung nur ausnahmsweise das Telefon, da dies deutlich fehleranfälliger ist und für uns deutlich mehr Personalaufwand bedeutet. Wir können nur die Medikamente ohne direkten Kontakt mit unseren Patient:innen verordnen, die bereits in der Dauermedikation vorhanden sind. Für alle anderen Medikamente ist ein ärztliches Gespräch notwendig. Bitte denken sie daran, dass wir für die Verordnung ihre Versicherungskarte im aktuellen Quartal einmal in der Praxis eingelesen haben müssen. Wir können Quartalspackungen der einzelnen Medikamente nur einmal im Quartal verordnen.
  • Warum ist die kardiologische Sprechstunde nur für Privatpatient:innen buchbar? Können gesetzlich Versicherte diese auch nutzen?
    Einige spezialisierte kardiologische Untersuchungen – wie z. B. der Herzultraschall (Echokardiographie) oder umfassende Vorsorgeuntersuchungen – bieten wir nur außerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen an. Warum ist das so? Unsere Praxis ist nicht als kardiologische Facharztpraxis im System der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zugelassen. Daher dürfen bestimmte Leistungen durch uns nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, auch wenn wir sie mit der entsprechenden Qualifikation durchführen können. Was ist trotzdem möglich? Folgende kardiologisch orientierte Leistungen bieten wir gesetzlich Versicherten bei entsprechender medizinischer Indikation im Rahmen der GKV an: Langzeit-EKG (z. B. bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen) Langzeit-Blutdruckmessung (z. B. zur Diagnostik von Bluthochdruck) Polygraphie (ambulante Diagnostik bei Verdacht auf Schlafapnoe) Belastungs-EKG (Fahrrad-Ergometrie bei V.a. Herzdurchblutungsstörungen) Weitere kardiologische Untersuchungen, insbesondere Vorsorgeleistungen (z.B. Herz-CheckUp oder Gefäß-CheckUp), können Sie gerne als Selbstzahlerleistung, beispielsweise im Rahmen ihrer Gesundheitsuntersuchung, in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wichtig zu wissen: Unsere kardiologische Ausbildung und Erfahrung fließen selbstverständlich in die Behandlung all unserer Patient:innen ein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Sie profitieren somit jederzeit von fundierter internistischer und kardiologischer Kompetenz.

Kontakt

Praxis Kirchviertel

Nicole Kuklinski

Patrick Gärtner

Brenscheder Straße 50

44799 Bochum

Tel  0234 3247700

Fax 0234 3247701

kontakt@praxis-kirchviertel.de

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Öffnungszeiten
 

Mo         8.15 bis 12 Uhr & 14 bis 18 Uhr

Di           8.15 bis 12 Uhr & 14 bis 16 Uhr

Mi           7.30 bis 12 Uhr

Do          8.15 bis 12 Uhr & 14 bis 16 Uhr

Fr            8.15 bis 13 Uhr

Und nach Vereinbarung

Die Praxis liegt im Hinterhof, der Zugang liegt neben der Deutschen Bank.

Der Eingang in unsere Praxis ist barrierefrei.

Anfahrt

ÖPNV

Bushaltestelle Bruchstraße (Linie 349)

PKW

Google Maps

Parkplätze
Bezahlparkplätze vor der Praxis
Kostenfreier Parkplatz in ca. 100 Metern Entfernung
(gegenüber Brenscheder Straße 34)

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