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Blogbeitrag

Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach GTÜM jetzt möglich

  • Autorenbild: Patrick Gärtner
    Patrick Gärtner
  • 21. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr.

Die Urlaubszeit rückt näher – und mit ihr die Vorfreude auf Sonne, Meer und Abenteuer unter Wasser. Für viele gehört das Tauchen zum perfekten Urlaub einfach dazu. Was viele jedoch nicht wissen: Tauchen ist eine körperliche

Herausforderung – und nicht in jedem Gesundheitszustand risikofrei möglich.


Warum ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sinnvoll?

Beim Tauchen wirken auf den Körper besondere physikalische Bedingungen wie Druckveränderungen, Kälte und erhöhte Sauerstoffaufnahme. Das kann das Herz-Kreislauf-System, die Lunge, aber auch das Mittelohr und die Nebenhöhlen stark belasten. Unentdeckte Vorerkrankungen oder akute Infekte können beim Tauchen

lebensgefährlich werden.


Eine ärztliche Untersuchung stellt sicher, dass Sie gesundheitlich fit und sicher für den Tauchgang sind. Besonders wichtig ist das für:

  • Anfänger oder Wiedereinsteiger nach längerer Pause

  • Kinder und Jugendliche

  • Personen über 40 Jahren

  • Menschen mit bekannten chronischen Erkrankungen (z. B. Asthma, Bluthochdruck, Diabetes)


Wer darf Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen?

Jede Arztpraxis darf diese Untersuchung anbieten. Dennoch ist es ratsam, sich an einen Spezialisten für diese Untersuchung zu wenden. Unsere Praxis verfügt mit Herrn Gärtner über die Qualifikation zur Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach den Richtlinien der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin). Diese stellt sicher, dass die Untersuchung fachlich korrekt und medizinisch fundiert erfolgt.


Was wird untersucht?

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung umfasst je nach Alter und Gesundheitszustand:

  • eine gründliche Anamnese (Frage nach Vorerkrankungen, Beschwerden, Medikamenten)

  • eine körperliche Untersuchung

  • Lungenfunktionstest

  • Bei Bedarf, in jedem fall ab dem 40. Lebensjahr, ein Belastungs-EKG


Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über die Tauchtauglichkeit, die Sie z. B. bei Tauchschulen oder Reiseveranstaltern vorlegen können.


Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) angeboten. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über den genauen Ablauf und die Kosten.


Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Rechtzeitig vor dem Urlaub! Planen Sie Ihre Untersuchung rechtzeitig vor dem Urlaub – besonders, wenn Sie eine Reise mit Tauchgängen oder Tauchkursen gebucht haben.

Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder online einen Termin.


Als Vorbereitung laden sie sich den Anamnesebogen der GTÜM herunter und bringen ihn ausgefüllt zur Untersuchung mit. Bitte vergessen sie auch nicht eventuelle Vorbefunde und Ergebnisse von Voruntersuchungen.


Gelegentlich ist es auch sinnvoll, eine Herz-Ultraschall-Untersuchung als Vorsorgeleistung in Vorbereitung auf den Tauchurlaub durchführen zu lassen. Informationen über die von uns angebotenen kardiologischen Vorsorgeleistungen (Selbstzahlerleistungen).

 
 

Kontakt

Praxis Kirchviertel

Nicole Kuklinski

Patrick Gärtner

Brenscheder Straße 50

44799 Bochum

Tel  0234 3247700

Fax 0234 3247701

kontakt@praxis-kirchviertel.de

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Öffnungszeiten
 

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Und nach Vereinbarung

Die Praxis liegt im Hinterhof, der Zugang liegt neben der Deutschen Bank.

Der Eingang in unsere Praxis ist barrierefrei.

Anfahrt

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Bezahlparkplätze vor der Praxis
Kostenfreier Parkplatz in ca. 100 Metern Entfernung
(gegenüber Brenscheder Straße 34)

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