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Informationen zum E-Rezept

Das elektronische Rezept kommt ab dem 01. Januar 2024 

Ab dem 1. Januar 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet, unseren Patient:innen der gesetzlichen Krankenkassen das neu E-Rezept (elektronisches Rezept) für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen.

Was bedeutet das für sie?

  1. Nach Einlesen ihrer Krankenversicherungskarte können sie im entsprechenden Quartal in unserer Praxis ihr E-Rezept mit Ihrer Krankenversicherungskarte, der E-Rezept-App der Gematik oder in Ausnahmefällen mit einem Papierausdruck mit QR-Code („Token“) in der Apotheke einlösen. 
     

  2. Das bisherige rosa Rezept erhalten sie nur noch für bestimmte Verordnungen, wie z.B. für Heil- und Hilfsmittelverordnung.
     

  3. Sie müssen für Folgerezepte ihrer Dauermedikation in einem Quartal nicht mehr unbedingt die Praxis besuchen. Eine Bestellung des Medikamentes per Telefon oder Bestellformular auf unserer Homepage genügt im Regelfall, um das E-Rezept für sie zur Abholung in der Apotheke bereitzustellen. Dies gilt nur für ihre regelmäßig eingenommenen Medikamente. Bedarfsmedikamente wie z.B. Antibiotika können nur in einem persönlichen Kontakt verschrieben werden.
     

  4. Für Medikamente, die wir ihnen bisher noch nicht verordnet haben (z.B. Fremdverordnungen von anderen Fachärzten), ist wie bisher eine persönliche Vorstellung in unserer Praxis und ggf. ein ärztliches Gespräch notwendig.

Was bedeutet das für unsere Praxis?

  1. Wir werden unseren Arbeitsablauf an die neuen Vorgaben anpassen und benötigen mehr Zeit für die Bearbeitung von Rezeptbestellungen.
     

  2. Wir haben in Zusammenarbeit mit unseren Patienten die Möglichkeit, viel Papier einzusparen und letztlich ihre Medikamentenversorgung für sie und uns komfortabler zu gestalten.

Worum möchten wir sie bitten?

  1. Lassen sie in einem neuen Quartal rechtzeitig ihre Versicherungskarte einlesen. Nur bei Vorlage einer gültigen Karte ist die Ausstellung eines Rezeptes möglich.

    Informieren sie uns unmittelbar, wenn sie ihre Krankenkasse gewechselt haben. Dann muss die neue Karte vor einer neuen Bestellung eingelesen werden.
     

  2. Haben sie Verständnis dafür, dass wir, genauso wie sie, uns an den neuen Ablauf anpassen müssen. 
     

  3. Bestellen sie ihr Medikament über das Bestellformular auf unserer Homepage. Das gibt uns die Möglichkeit, die Bestellungen übersichtlich zu bearbeiten.

    Bestellungen bis 12 Uhr am Werktag: Abholung am Folgetag

    Bestellungen nach 12 Uhr am Werktag, an Wochenenden oder Feiertagen: Abholung am übernächsten Werktag
     

  4. Prüfen sie die verordneten Medikamente in ihrer App oder spätestens bei der Abholung aus der Apotheke! Einen Rezeptausdruck zur Prüfung wird es in der ihnen bekannten Form nicht mehr geben. Wenn das Medikament von ihnen abgeholt wurde, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.
     

  5. Seien sie bitte darauf vorbereitet, dass es deutlich länger dauern wird, Ersatzrezepte für nicht verfügbare Medikamente auszustellen. Dafür muss zunächst das alte E-Rezept gelöscht (storniert) werden, und dann ein neues E-Rezept ausgestellt werden.
    Falls mehrere Rezepte auf ein E-Rezept verordnet wurden, haben sie auch die Möglichkeit, diese aus unterschiedlichen Apotheken zu beziehen. Sprechen sie dafür mit ihrer Apotheke.​​​

Schlussbemerkung

Wir möchten unsere Patient:innen darauf hinweisen, dass der Zeitpunkt der Einführung für unsere Praxis nicht freiwillig sondern verpflichtend ist, und wir daher mit dem uns zur Verfügung gestellten unausgereiften und komplizierten System arbeiten müssen. Zusätzliche Schwierigkeiten werden uns alle auch weiterhin durch immer wieder nicht lieferbare Medikamente erwarten. 

Wir sind uns aber sicher, das wir uns gemeinsam mit ihnen und mit etwas Eingewöhnungszeit, allseitiger Geduld und Rücksichtnahme schnell an die neue Situation anpassen werden.

Ihr Team der Praxis Kirchviertel

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